Allgemeine Nutzungsbedingungen FÜR DIE VERWENDUNG VON MEDIENDATEN DER SOLA-MESSWERKZEUGE GMBH DURCH DEREN KUNDEN
Die Erlaubnis durch SOLA-Messwerkzeuge GmbH & Co KG, Götzis, Österreich (im Folgenden kurz: SOLA-Messwerkzeuge) zur Nutzung von Mediendaten, insbesondere zur Bildverwendung, wird ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen erteilt, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wird:
1. Mit Abschluss dieser Vereinbarung bestätigt der Vertragspartner (im Folgenden kurz: Kunde), mit SOLA-Messwerkzeuge, der SOLA-Messwerkzeuge GmbH & Co. KG, Lindau, Deutschland und/oder der SOLA Suisse AG, St. Margrethen, Schweiz (im Folgenden kurz: SOLA) in Geschäftsverbindung zu stehen. Diese Vereinbarung wird für die Dauer der aufrechten Geschäftsverbindung zu SOLA geschlossen.
2. Mediendaten im Sinne dieser Vereinbarung sind SOLA und/oder Pro-dukte von SOLA wiedergebende Daten, Dateien und Unterlagen (zB Bilder wie Produkt- oder Imagebilder, Grafiken, Logos, Videos, Daten-blätter, Bedienungsanleitungen udgl), welche SOLA dem Kunden durch Direktübermittlung (zB per E-Mail, postalisch auf Datenträgern) oder durch Zugangsgewährung zur Online-Mediendatenbank von SOLA-Messwerkzeuge zur Verfügung stellt. Die Übermittlung bzw Zugangsgewährung kann passwortgeschützt erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten sicher zu verwahren und Dritten nicht weiterzugeben. SOLA-Messwerkzeuge bestätigt, dass sie sämtliche Rechte an ihren Mediendaten besitzt und keine Rechte Dritter durch die Erteilung der Nutzungsbewilligung mit dieser Vereinbarung verletzt werden.
3. Die Mediendaten werden in einem marktüblichen und bearbeitbaren Bildformat zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung von Mediendaten in einem bestimmten Format.
4. SOLA-Messwerkzeuge erteilt dem Kunden mit Abschluss dieser Ver-einbarung für deren Dauer folgende nicht ausschließliche, räumlich unbegrenzte Nutzungsbewilligung an den Mediendaten ausschließlich zum Zweck der Information, einschließlich der Bewerbung, von SOLA und ihren Produkten:
a. Der Kunde ist berechtigt, die Mediendaten zum oben (Punkt 4.) genannten Zweck zu verwenden und hierzu sämtliche notwendigen und/oder nützlichen Handlungen zu setzen und/oder durch Dritte setzen zu lassen. Eine darüber hinausgehende Nutzung zu anderen Zwecken ist nicht gestattet (insbesondere keine Nutzung für Mitbewerberprodukte, Plagiate oa).
b. Die in Punkt 4.a gewährte Nutzungsbewilligung umfasst das Recht, die Mediendaten zu vervielfältigen (auch auf Bild- oder Schallträgern), sie zu verbreiten, sie innerhalb des Konzerns des Kunden zu senden und an Verkaufsstellen zur SOLA-Produktpräsentation auch durch Dritte senden zu lassen, sie öffentlich vorzutragen, aufzuführen oder vorzuführen und sie im Internet auf eigenen Webseiten des Kunden, einschließlich Social Media Webseiten des Kunden, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Umfang der gewährten Nutzungsbewilligung gilt unabhängig davon, ob SOLA-Messwerkzeuge allfällige Schutzrechte (zB Urheberrechte) an den Mediendaten beanspruchen kann.
c. Der Kunde ist berechtigt, die Mediendaten zu den oben genannten Zwecken in Format und/oder Größe zu ändern, sofern hierbei die hohe Qualität der Mediendaten (insbesondere Bildauflösung) erhalten bleibt, und die geänderten Mediendaten entsprechend Punkt 4.a und 4.b zu verwenden. Weitere Änderungen – wie insbesondere die Vornahme von in einer Qualitätsverminderung resultierenden Änderungen, die Vornahme von grafischen und/oder farblichen Änderungen oder die Anfertigung von Übersetzungen – dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch SOLA vorgenommen werden.
5. Die Nutzungsbewilligung wird im Ausmaß einer einfachen Werknutzungsbewilligung erteilt; das Eigentum an den Mediendaten verbleibt uneingeschränkt bei SOLA-Messwerkzeuge. Der Kunde ist nicht berechtigt, allenfalls vorhandene Urheber- oder sonstige Bezeichnungen von Mediendaten zu entfernen.
6. Der Kunde hat SOLA-Messwerkzeuge von jeder Veröffentlichung unaufgefordert und kostenlos ein vollständiges Belegexemplar oder einen anderen Nachweis der Nutzung zuzusenden.
7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass bei der Verwendung der Mediendaten die hohe Qualität der SOLA-Produkte vermittelt wird. Die Mediendaten sind daher ausschließlich in unverminderter Qualität (siehe oben Punkt 4.c) und in werbewirksamer Weise vollständig und richtig zu verwenden. Eine Anfertigung und/oder Verwendung von Ausschnitten der Mediendaten (zB Bild- oder Videoauszüge, Auszüge aus Datenblättern etc) oder das Hinzufügen von Inhalten (zB Einbettung der Mediendaten in Collagen oder Montagen) sind daher nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von SOLA-Messwerkzeuge zulässig. Geben mehrere Mediendaten in inhaltlich verknüpfter Weise produkteinsatzbezogene Abfolgen oder systematisch aufgebaute Produkterklärungen wieder, sind sie in der richtigen Reihenfolge und gemeinsam zu verwenden. Eine Verwendung von Mediendaten im Zusammenhang mit Produkten, die keine SOLA-Produkte sind, eine unrichtige Verwendung von Mediendaten (zB Verwendung von SOLA-Linien-Punktlaserdaten im Zusammenhang mit SOLA-Rotationslasern) oder eine sonstige Verwendung, die zur Irreführung geeignet ist, ist unzulässig. SOLA-Messwerkzeuge behält sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus einer gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßende Verwendung jedenfalls vor.
8. SOLA-Messwerkzeuge ist berechtigt, den Kunden in Kenntnis zu setzen, wenn Mediendaten nicht mehr verwendet werden sollen, etwa weil das abgebildete Produkt nicht mehr im Sortiment ist oder die Gestaltung des Produkts verändert wurde. Mit Erhalt einer solchen Verständigung erlischt die Nutzungsbewilligung in Bezug auf die betroffenen Mediendaten (Punkt 9.). Diesbezügliche Änderungen hat der Kunde im digitalen Bereich (zB Internet-Website) umgehend, im analogen Bereich spätestens mit der nächstfolgenden Auflage von Drucksorten vorzunehmen.
9. Nutzungsbewilligungen werden von SOLA-Messwerkzeuge ausschließlich Kunden von SOLA für die Dauer ihrer Kundeneigenschaft, überdies nur schriftlich und ausdrücklich erteilt. Mit dem Ende der Kundeneigenschaft endet auch die erteilte Nutzungsbewilligung in Bezug auf alle Mediendaten, ohne dass es einer gesonderten Benachrichtigung des Kunden durch SOLA-Messwerkzeuge bedarf. Während aufrechter Kundeneigenschaft ist die erteilte Nutzungsbewilligung zeitlich bis auf Widerruf durch SOLA-Messwerkzeuge unbefristet. SOLA-Messwerkzeuge hat das Recht, dem Kunden eine weitere Nutzung einzelner oder aller zur Verfügung gestellter Mediendaten ohne Angabe von Gründen jederzeit zu untersagen, was die Unzulässigkeit jeder weiteren Verwendung bewirkt; dem Kunden entstehen dadurch keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen SOLA. Endet die erteilte Nutzungsbewilligung, so hat der Kunde jede weitere Verwendung unverzüglich einzustellen und SOLA-Messwerkzeuge die erfolgte Einstellung auf Aufforderung jederzeit und unverzüglich nachzuweisen.
10. Die Werknutzungsbewilligung erfolgt kostenlos.
11. Der Kunde ist berechtigt, folgenden Dritten (im Folgenden kurz: Dritte Nutzungsberechtigte) in folgendem Umfang die Nutzung der Mediendaten zu gestatten oder die ihm erteilte Nutzungsbewilligung ganz oder teilweise auf diese zu übertragen, soweit dies dem unter Punkt 4. genannten Zweck entspricht:
a. „Verbände“ zur Ablage von Mediendaten in ihren Datenbanken zur ausschließlichen Nutzung ihrerMitglieder im Rahmen der Prä-sentation von SOLA-Produkten;
b. Kunden-Online-Shops, in denen Mediendaten (zB Bedienungs-anleitungen) von SOLA wiederum abgerufen werden können.
„Verbände“ können Genossenschaften, Vereine oder sonstige Un-ternehmen (zB Franchiseunternehmen) sein, die ihren Mitgliedern vertragsgemäß bestimmte Dienstleistungen (zB Delkredere, Zentral-lagerbezugsmöglichkeit) zur Verfügung stellen. Der „Verband“ hat jegliche Nutzungseinräumung an sein Mitglied von dessen vollinhaltlichen Zustimmung dieser Nutzungsbedingungen abhängig zu machen. Mit dem Ausscheiden eines Mitglieds aus einem „Verband“ erlischt dessen Nutzungsbewilligung mit sofortiger Wirkung. Die Übergangsfrist zu oben Punkt 8. gilt in diesem Fall nicht.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe von Mediendaten und/oder Rechten daran an andere Dritte ist ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von SOLA untersagt (obige Auflistung ist taxativ).
12. Jegliche Nutzungseinräumung des Kunden an Dritte Nutzungsberechtigte entsprechend Punkt 11. hat kostenlos zu erfolgen. Der Kunde hat sämtliche Pflichten nach dieser Vereinbarung auf Dritte Nutzungsberechtigte zu übertragen und haftet SOLA gegenüber solidarisch mit Dritten Nutzungsberechtigten für jeglichen Schaden, der aus Verstößen Dritter Nutzungsberechtigter gegen diese Vereinbarung entsteht. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass bei Beendigung der Werknutzungsbewilligung (Punkt 9.) auch jegliche weitere Nutzung durch Dritte Nutzungsberechtigte unverzüglich und nachweislich eingestellt wird.
13. Soweit gesetzlich zulässig schließt SOLA-Messwerkzeuge jegliche Gewährleistung aus. Insbesondere leistet SOLA-Messwerkzeuge keine Gewähr für fehlerhafte Mediendaten (zB fehlerhafte Produktbeschreibungen oder Produktdarstellungen), für schadhafte Mediendaten (zB Virenbefall) oder für die Eignung der Mediendaten für einen bestimmten Zweck. SOLA-Messwerkzeuge leistet auch keine Gewähr für die Verfügbarkeit und Aufrufbarkeit der Online-Mediendatenbank und übernimmt keine Haftung für allfällige daraus entstehende Schäden. SOLA übernimmt keine Haftung für Nachteile aus dem Fall, dass die Nutzung von Mediendaten nicht (mehr) oder nur eingeschränkt zulässig bzw möglich ist oder wird. Soweit gesetzlich zulässig schließen die Parteien jegliche Haftung von SOLA für jegliche Schäden aus, es sei denn bei Vorliegen von vorsätzlicher oder krass grob fahrlässiger Schadenszufügung. Die Beweislast dafür, dass SOLA krass grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, trifft den Kunden. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens mit Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls ein Jahr nach Erhalt der entsprechenden Mediendaten durch den Kunden.
14. Auf diese Rechtseinräumung ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie Rom I anzuwenden. Ausschließlicher Gerichts-stand ist das für A-6840 Götzis sachlich zuständige Gericht.
15. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.
16. Die Unwirksamkeit und/oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der Gesamtvereinbarung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem (wirtschaftlichen) Zweck der ursprünglichen Regelung am besten gerecht wird.